Wir bitten Sie die nachfolgenden Befüllungshinweise, insbesondere die „Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Füllung der Behältnisse“, sorgfältig und aufmerksam zu lesen, da die Beachtung der Hinweise aus abfallrechtlicher und gefahrgutrechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist.
Zum Handling der verschiedenen Batteriegruppen, speziell den Lithiumbatterien gibt es die Gefahrgutschriftensammlung
des ADR mit Sondervorschriften und Hinweisen, deren Zusammenfassung recht umfangreich ist.
Bei Lithium-Zellen und –Batterien sind u. a. die ADR-Sondervorschriften 636, 377 und 376 in Verbindung mit
der Verpackungsvorschrift P 909 und P 908 zu beachten.
Enthält eine Lieferung weniger als 333 kg Li-Batterien, so dürfen sie nach der SV 636 ohne Gefahrgutkennzeichnung transportiert werden.
Wird die Menge überschritten, trifft die SV 377 zu und es handelt sich um einen Gefahrguttransport.
Bitte nur Gerätebatterien, keine Industriebatterien (wie z.B. E-Bike) und Starterbatterien, zurückschicken!
Wichtige Anforderung für die Rücksendung:
- ausschließlich Trockenbatterien
- Li-Batterien / Zellen dürfen keine äußerlich erkennbaren Beschädigungen aufweisen oder entgasen
- Transportkartons dürfen nicht aufgerissen, eingeknickt oder in sonstiger Art und Weise beschädigt sein
- Kartons müssen verschlossen sein, der Verschlussdeckel darf nicht abgerissen sein
- keine verpackten Batterien
- sämtliche Verpackungsmaterialien sind vorab zu entfernen
Rücknahme möglich: Kartons mit handelsüblichen Batteriegemischen, auch Li-Batterien ausschließlich < 500 g, Li-Anteil max. 4%.
Beschädigte Kartons dürfen nicht verwendet werden!
Laut Verpackungsanweisung P 909 / P 908 müssen die Zellen und Batterien so verpackt sein, dass
- der Schutz gegen Kurzschlüsse und gefährliche Wärmeentwicklung gewährleistet ist und
- eine übermäßige Bewegung während der Beförderung verhindert wird.
Bei Li-Gemischen müssen alle Li-Batterien gemäß ADR gesichert werden.
Bitte Pole abkleben, gegebenenfalls Batterien verpacken und den Leerraum mit Sand auffüllen.
Achten Sie darauf, möglichst trockenen Vermiculit oder trockenen Sand als Füllmaterial zu verwenden.
Was sind die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Füllung der Behältnisse?
Alle durch die Falschbefüllung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Befüllers.
Lösungen für Kleinblei-Batterien
Nur Gerätebatterien, keine Starterbatterien.
Die Kleinblei-Batterien werden als Monofraktion gesammelt, vorzugweise in gängigen Sammelkartons sowie auf einer Europalette gesichert.
Die Pole müssen vor Kurzschluss und Beschädigung gesichert werden (Abkleben der Pole oder Zwischenlagerung von Pappe).
Lösungen für Knopfzellen
Bei einem erhöhten Anteil an Knopfzellen im Batteriegemisch oder bei reiner Knopfzellen-Befüllung müssen aus sicherheitsrelevanten Erwägungen die Pole der Knopfzellen abgeklebt und die Batterien in trockenem Sand gebettet werden. Die Abklebung der Pole muss mit durchsichtigem Klebeband erfolgen, sodass die Bezeichnung der chemischen Zusammensetzung der Knopfzellen noch lesbar ist.
PS: Die vorliegende Zusammenfassung stellt lediglich einen Auszug wichtiger Vorschriften und Hinweise dar.
Sie stellt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll den Anwender auf die möglichen Gefahren
im Umgang mit Lithium-Zellen und –Batterien und deren Vermeidung hinweisen.